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  • »Master of Desaster« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 24. Juni 2010, 16:22

Acoreus AG

Von dieser Firma, die ich nicht kenne, habe ich heute, ohne vorher eine Rechnung erhalten zu haben,
eine Mahnung über 6,62 Euro für Call-by-call, Internet-byCall Verbindungen oder andere Auskunfts- o.
Mehrwertdienste bekommen. Mehr schreiben die, außer dem üblichen Blabla, nicht in Ihrer Mahnung.

Habe dann mal ins Web geschaut und siehe da, mich hats wohl zum ersten Mal erwischt. Worüber ich aber
nur heftig schmunzle. Das sind Typen, die haben wohl irgendwelche Uraltforderungen von Providern gekauft,
oder geschenkt bekommen, und versuchen die jetzt einzutreiben. Es handelt sich, so wie ichs gelesen habe,
über Forderungen die 4 oder mehr Jahre zurückliegen, also verjährt sind.

Hab denen zunächst geschrieben, sie sollen mir mitteilen, zu welchem Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) die Kosten verursacht wurden, von und zu welchem Teilnehmer (ggflls. IP-Adresse) , und wie lange die dementsprechenden Verbindungen bestanden haben sollen. Bis dies nicht nachgewiesen wurde betrachte ich die Forderung als gegenstandslos.

Nun bin ich mal gespannt wie´s weitergeht. Halte Euch auf dem Laufenden.
Anstatt darüber zu klagen, dass wir nicht bekommen was wir uns wünschen,
sollten wir froh darüber sein, dass wir nicht bekommen was wir verdienen (Dieter Hildebrandt)

Tupolew

Irrer Iwan

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2

Donnerstag, 24. Juni 2010, 17:34

Wahnsinn was so abgeht, aber bei Dir sind die ja voll richtig... :D :D
"Zuerst die Worte... *räusper*... Klaatu... barata... nekti, Nektarine, Nickel, Nudel. Ein Wort mit "N", es war ein Wort mit "N"!" :D



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3

Freitag, 25. Juni 2010, 06:56

Möchte noch nachtragen, dass auf dem Schreiben, wohl absichtlich,
keine Faxnummer angegeben war. Das könnte seinen Grund darin haben,
dass ein Fax ja in Verbindung mit dem Sende- bzw. Faxprotokoll ein
quasi Einschreiben ist, und man somit einen Beleg hat, dass das Schreiben
an den Adresssat gesendet wurde.

Auf deren Website habe ich dann im Impressum aber doch die Faxnummer gefunden.

PS:
Faxe werden auch von Gerichten, Behörden u. anderen Institutionen anerkannt.
Nur nicht von Versicherungen. Die machen das mal wieder kompliziert wg. der Unterschrift.
Die könnte ja gefaket sein Darum habe ich auch an meiner Kiste immer noch ein uralt 56k Modem hängen.
Könnte für Euch evtl. auch interessant sein. Man spart die Einschreibegebühren.
Anstatt darüber zu klagen, dass wir nicht bekommen was wir uns wünschen,
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Eivlin

Forenprinzessin

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4

Freitag, 25. Juni 2010, 11:30

Naja, solche netten Schreiben ignorieren wir meistens erstmal. Manchmal hilft das schon und man hört nie wieder was. Aber wenn dann doch eine Mahnung oder die Androhung der Einschaltung eines Inkassobüro oder so was kommt, schreiben wir zurück, dass wir die Forderung als gegenstandlos betrachten und eventuellen gerichtlichen Schritten gelassen entgegensehen. Spätestens dann ist Funkstille. Gerade bei so geringen Beträgen würde schon die Beschaffung eines Mahnbescheides für die viel zu teuer. :wink:

Habe übrigens auch schon festgestellt, dass man - gerade wenn es wichtig ist (z.B. auch beim Stromanbieter) - oftmals auf dem Geschäftspapier keine Faxnummer findet und sich auf die Suche begeben muss. Die Sache mit dem Sendebericht stimmt, hier in der Kanzlei verschicken wir auch öfter Briefe z.B. per E-Mail und Fax, damit wir eine Eingangsbestätigung haben. Wenn es ganz wichtig ist, verschicke ich das Dokument (auch privat) aber lieber per Einschreiben/Rückschein.

Wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg, Master!

There's always hope!

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5

Donnerstag, 29. Juli 2010, 09:03

Nur zur INfo. Habe bis dato noch nichts wieder gehört.
Das hatte ich denen übrigens gefaxt:

Zitat


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu vorgenannter Mahnung darf ich wie folgt Stellung nehmen.

Ich habe weder Call-by-call, Internet-byCall Verbindungen genutzt, noch andere Auskunfts- o. Mehrwertdienste in Anspruch genommen. Einen detaillierten Nachweis Ihrer Forderung hierzu bleiben Sie in Ihrem Schreiben schuldig. Daher widerspreche ich Ihrer Forderung aus o. g. Mahnung.

Weisen Sie mir daher bitte zum Beleg des Rechstsanspruchs Ihrer Forderung mit, zu welchem Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) die Kosten verursacht wurden, von und zu welchem Teilnehmer (IP-Adresse) , und wie lange die Verbindungen im Einzelnen bestanden haben sollen.

Bis dahin betrachte ich Ihre Forderung einstweilen als gegenstandslos.
Anstatt darüber zu klagen, dass wir nicht bekommen was wir uns wünschen,
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